20.01
2023

Bücherbus 2023

Der Bücherbus vom Lankreis NEA kommt immer Donnerstags von 15.15 Uhr bis 15.35 Uhr nach Illesheim zur Kirche. Siehe Fahrplan Strecke 9.

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13.01
2023

BRK: Blutspende-Termine Januar/Februar 2023

Das Bayerische Rote Kreuz bietet neue Blutspende-Termine in Bad Windsheim und Marktbergel an:

Bad Windsheim 
Datum:30. Januar 2023 | Montag
Uhrzeit:16:45 - 20:45 Uhr
Ort:AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim
Marktbergel 
Datum:02. Februar 2023 | Donnerstag
Uhrzeit:17:00 - 20:30 Uhr
Ort:Grundschule/Turnhalle, Roßmühlweg 15, Marktbergel
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12.01
2023

Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim wegen Umzug am 19.01 und 20.01.23 geschlossen

Pressemitteilung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim zieht um Umzug findet am 19. und 20. Januar 2023 statt Die Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim bekommt ein neues Zuhause. Am Donnerstag, 19. Januar und Freitag, 20. Januar 2023 wird umgezogen, die Zulassungsstelle bleibt deshalb an diesen Tagen geschlossen.

Das Landratsamt bittet, auf die Zulassungsstellen in Neustadt a.d.Aisch (geöffnet am Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr sowie am Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) und Scheinfeld (geöffnet am Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr) auszuweichen.

Am Montag, 23. Januar 2023 steht den Bürgerinnen und Bürgern dann die Zulassungsstelle in Bad Windsheim in der Berliner Str. 16 zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

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09.01
2023

31. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Einladung zur 31. Sitzung des Gemeinderates Illesheim am Montag, dem 16.01.2023 um 19:00 Uhr im Amtshaus der Gemeinde Illesheim

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022

2. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 Sondergebiet "Solarpark Sontheim" mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss

3. Bauleitplanung des Marktes Marktbergel; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 "Weilerfeld Nord" gem. § 13 a und § 13 b BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

4. Vorbereitende Untersuchungen im Rahmen der Städtebauförderung "Altort und Bahnhof", Gemeinde Oberdachstetten; Anhörung der Träger öffentlicher Belange

5. Straßenbau Sontheim; Variantenfestlegung; Durchführungsbeschluss

6. Nutzung gemeindlicher Liegenschaften; Neufestsetzung der Nutzungsgebühren

7. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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01.01
2023

Landkreis NEA Förderprogramme Klimaförderung ab 01.01.2023

Für mehr Nachhaltigkeit - Lastenfahrräder und Mini-Photovoltaik-Anlagen werden ab 2023 gefördert

Der Wochenendeinkauf lässt sich in der Regel ebenso problemlos verstauen wie zwei Getränkekisten für den spontanen Grillabend: Lastenräder können ihrem Namen auf vielseitige Weise gerecht werden, beispielsweise auch auf dem Weg zum Kindergarten mit den Kindern. Da sie dank ihrer Zulademöglichkeiten manche Autofahrt vermeiden helfen, hat das Klimaforum des Landkreises beschlossen, den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenrädern und E-Kleintransportern mit einem eigens aufgelegten Förderprogramm zu unterstützen. Insgesamt 70.000 Euro stehen für Neuanschaffungen im Jahr 2023 zur Verfügung. Aus einem Topf mit weiteren 30.000 Euro wird die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen beziehungsweise sogenannter Mini-Photovoltaik-Anlagen etwa für den Balkon bezuschusst.

Anträge sind für beide Programme ab 1. Januar 2023 möglich, wichtig ist, dass der Kauf 2023 erfolgt. Voraussetzung ist ferner der Wohnsitz im Landkreis, im Fall von Firmen muss der Unternehmenssitz im Landkreis sein. Bei Lastenrädern ohne elektronische Unterstützung sowie E-Kleintransportern wird der Kauf mit 25 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal mit 1.000 Euro je Antrag. Bei Lastenrädern mit Elektro-Unterstützung liegt die Obergrenze sogar bei 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinien nicht nur Privatpersonen ab 18 Jahren, sondern auch Stiftungen, Vereine, Unternehmer und Kommunen, informiert Sebastian Haser, der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises.

Für ihn können Lastenräder eine Alternative zum Zweitauto darstellen, sie könnten wie E-Kleintransporter Fahrten mit einem Verbrenner-Fahrzeug ersetzen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten. Zumal sie in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind vom zwei- bis vierrädrigen Modell mit unterschiedlicher Zulade-Last, mit und ohne Anfahrhilfe.

Anträge für das Förderprogramm mit allen Details stehen unten zum Download bereit, sie können per E-Mail an klimafondsfoerderung@kreis-nea.de eingereicht werden. Bei Nachfragen ist Sebastian Haser unter Tel. 09161 92-6160 zu erreichen. Wichtig sind folgende Unterlagen: Der Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis ist durch eine Kopie des Personalausweises zu belegen, darüber hinaus werden die 2023 ausgestellte Rechnung für das Fahrzeug sowie ein Foto des Fahrzeugs benötigt.

Wie für das Förderprogramm Lastenräder gilt auch für das Programm Stecker-Solaranlagen das „Windhundverfahren“ – also schnell sein. Gefördert werden über letzteres die Anschaffung von Stecker- beziehungsweise Mini-Photovoltaikanlagen, bei welchen der selbst produzierte Strom direkt in den Stromkreislauf eingespeist wird. Die Installation der Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt ist ohne großen Aufwand zum Beispiel auf dem Balkon möglich, sie können an haushaltsübliche Steckdosen angeschlossen werden.

Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieter können von dem Förderprogramm profitieren, sie benötigen allerdings die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters. Darüber hinaus muss dem Förderantrag ebenfalls der Nachweis für den Wohnsitz im Landkreis beigelegt werden, die 2023 ausgestellte Rechnung und ein Beleg für die Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister, die nachweist, dass die Anlage tatsächlich in Betrieb gegangen ist. Die Förderhöhe beträgt pauschal 250 Euro je Anlage, von ihr können auch Vereine, Stiftungen und Organisationen profitieren. Die genauen Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Landkreis NEA. Ansprechpartner für das Programm ist Dr. Renate Kapune unter Tel. 09161 92-6131.

Weitere Infos siehe auch Bürgerservice/Energieberatung

 

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29.12
2022

Das Mitteilungsblatt Januar/Februar 2023

Hier finden Sie die 87. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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09.12
2022

8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim am 19.12.2022 um 19 Uhr

Einladung zur 8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim am Montag, dem 19.12.2022 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Burgbernheim

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2022

2. Zweite Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim

3. Sonstiges

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an

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05.12
2022

30. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Einladung zur 30. Sitzung des Gemeinderates Illesheim am Montag, dem 12.12.2022 um 19:00 Uhr im Amtshaus der Gemeinde Illesheim

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2022

2. Tekturantrag zur Ergänzung des Rinder- und Pferdestalls um einen Bewegungsplatz

3. Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage mit Flachdach

4. Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Illesheim in km 10,192; gemeindliche Stellungnahme

5. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Vorüberlegungen zur künftigen Überplanung des Baugebiets Illesheim West

6. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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28.11
2022

Adventsblasen des Posaunenchors am Sonntag, 18.12.2922

Herzliche Einladung zum Adventsblasen des Posaunenchors am

Sonntag, 18.12.2022

um 19 Uhr in Urfersheim am Bushäuschen

um 19.30 Uhr in Westheim in der Kirche (Andacht zuvor um 19 Uhr in der Kirche)

um 20 Uhr in Sontheim am Gemeindehaus

Auf Euer Kommen freut sich der Posaunenchor Westheim-Urfersheim

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18.11
2022

Pressemitteilung LRA NEA vom 15.11.22 / Zu viele Kunststoffe in der Biotonne

Pressemitteilung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Zu viele Kunststoffe in der Biotonne Verunreinigung wirft Probleme auf Durchgeführte Kontrollen der Biotonnen haben ergeben, dass der Anteil an Gefäßen, der Bioabfall in Plastikbeuteln enthält, relativ hoch ist. Daher appelliert die Abfallwirtschaft, eine Verunreinigung des Biomülls durch Störstoffe zu vermeiden. Dazu gehören auch die im Handel angebotenen kompostierbaren Bioabfalltüten aus Kunststoff. Der Bioabfall wird vor der Kompostierung in einer Biogasanlage energetisch genutzt. Dort behindern diese Tüten die Abläufe, da das Prozesswasser den von den Beuteln umschlossenen Bioabfall nicht erreicht. Zum anderen sind diese Produkte auch hinsichtlich der Kompostierung umstritten. Zwar sind diese Kunststoffbeutel als „biologisch abbaubar“ zertifiziert, der Abbau ist aber im Gegensatz zu den labortechnischen Bedingungen unter realen Kompostierungsbedingungen nicht vollständig gesichert. Gerade im Hinblick auf die verschärften Qualitätsanforderungen an die Kompostprodukte des Landkreises durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost – die im Übrigen in ihren Richtlinien kompostierbare Kunststoffbeutel als Fremdstoffe beurteilt – ist es aber zwingend, mögliche Kunststoffeinträge zu minimieren. Die Abfallwirtschaft bittet daher Nutzerinnen und Nutzer der Biotonne, auf Kunststoffprodukte zu verzichten und stattdessen Papiertüten zu nutzen, die im Handel oder an den Wertstoffhöfen erhältlich sind. Dadurch können Kosten eingespart und die Qualität der erzeugten Kompostprodukte gesichert werden.

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