27.04
2021

Flächennutzungsplan: Kartierungsarbeiten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bei der Bearbeitung des neuen Flächennutzungsplans für die Gemeinde Illesheim, steht nun die Kartierung im Gelände an. Dazu werden vom Mittwoch 28. April bis Freitag 30. April im Gemeindegebiet Mitarbeiter des Planungsbüros „TEAM 4“ aus Nürnberg unterwegs sein.

Ich möchte Sie über die Kartierungsarbeiten vorab informieren, da es schon häufiger vorgekommen ist, dass besorgte Anwohner die Polizei gerufen haben.

Die Mitarbeiter des Planungsbüros sind mit folgenden Autos unterwegs:

  • Fiat 500L        Kennzeichen: N GB 5005

  • Peugeot 308   Kennzeichen: N HW 307

Zur Mitteilung des Bürgermeisters (PDF).

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23.04
2021

Landratsamt: Infektionsschutzmaßnahmen

Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Für den Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim wird gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) festgestellt, dass am maßgeblichen Stichtag, Freitag, 23. April 2021 der Inzidenzwert von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 liegt.

Daraus ergeben sich für die kommende 17. Kalenderwoche folgende Rechtsfolgen:

  1. Es findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Soweit dies nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt.

    Es findet in an allen weiteren Schulen und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.

    Damit ergeben sich keine Änderungen zur vorangegangenen 16. Kalenderwoche.

  2. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Es findet lediglich Notbetreuung statt.

    Damit ergeben sich keine Änderungen zur vorangegangenen 16. Kalenderwoche.

Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Haupteingang des Landratsamts Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch und zusätzlich gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes am 23. April 2021 auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Amt & Verwaltung/ Veröffentlichungen nach Art. 27 a BayVwVfG.

Neustadt a.d. Aisch, 23. April 2021

Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamts (PDF).

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19.04
2021

Landratsamt: Aktuelles zum Coronavirus

Aktuelles zum Coronavirus

  • Aktuelle Fallzahlen

  • Aktuelle Impfzahlen

  • Aktuelle Testzahlen

  • Testmöglichkeiten des Landkreises

  • Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Aktuelle Fallzahlen
Im Landkreis gibt es zum derzeitigen Stand insgesamt 3547 labordiagnostisch bestätigte Coronavirus-Fälle. Von vorgenannten Fällen sind 321 aktive Fälle, die sich in häuslicher Absonderung befinden. Im Landkreis sind 95 Menschen im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

Aktuelle Impfzahlen
Über das Impfzentrum des Landkreises wurden bislang insgesamt 23.180 Impfungen organisiert und durchgeführt, hiervon sind 16.962 Erst- und 6.218 Zweitimpfungen. Hiervon wurden insgesamt 16.805 Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech, 5.876 mit AstraZeneca und 499 mit Moderna durchgeführt.
Über die Hausarztpraxen im Landkreis wurden bisher 2.738 (Erst-)Impfungen vorgenommen.

Aktuelle Testzahlen
Seit Inbetriebnahme wurden im Testzentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch insgesamt 6.986 PCR-Testungen durchgeführt. Von diesen Testungen fielen 237 Testergebnisse positiv aus. In der vergangenen Woche wurden täglich durchschnittlich rund 43 Testungen durchgeführt.
Seit Inbetriebnahme wurden im Schnelltestzentrum in Baudenbach insgesamt 1.405 Schnelltests durchgeführt. Von diesen Testungen fielen acht Testergebnisse positiv aus. In der vergangenen Woche wurden täglich durchschnittlich rund 59 Testungen durchgeführt.

Testmöglichkeiten des Landkreises
Der Landkreis organisiert und betreibt mit Unterstützung der örtlichen Hilfsorganisation des ASB und BRK ein (PCR-)Testzentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch sowie ein Schnelltestzentrum in Baudenbach, Raiffeisenstr. 16.
Testungen im (PCR-)Testzentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch werden ab 16.00 Uhr durchgeführt. Am Wochenende finden im Testzentrum in Neustadt a.d.Aisch keine Testungen statt. Im Testzentrum können ausschließlich symptomfreie Personen getestet werden. Das Testangebot ist kostenfrei.
Das Schnelltestzentrum in der Gemeindehalle in Baudenbach weitet ab kommender Woche die Betreibszeiten aus. Testungen im Schnelltestzentrum können dann Montag bis Freitag von 15.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9.00 bis 14.00 Uhr stattfinden. Im Schnelltestzentrum können ausschließlich symptomfreie Personen getestet werden. Das Testangebot ist kostenfrei.
Es gilt, dass sowohl für das Testzentrum in Neustadt a.d.Aisch als auch für das Schnelltestzentrum in Baudenbach zwingend eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Termine könnten unter der Rufnummer 09161 92 6060 vereinbart werden. Die Hotline zur Terminvereinbarung ist werktags Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Über die Testangebote des Landkreises hinaus besteht bei vielen Hausärzten die Möglichkeit, eine sogenannte Schnelltestung durchführen zu lassen, es wird empfohlen, dies vorab telefonisch abzuklären. Weiter können auch Apotheken Bürgertestungen durchführen, eine Auflistung der beteiligten Apotheken ist beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abrufbar: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Zum maßgeblichen Stichtag am heutigen Freitag weist der Landkreis mit 178,2 (Stand RKI, angegebene letzte Aktualisierung 16.04.2021, 03:09 Uhr) Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen einen Inzidenzwert von über 100 auf, womit nach der derzeit geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die kommende Woche, Kalenderwoche 16, gilt:

1) Es findet in den Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Soweit dies nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt. Es findet in allen weiteren Schulen und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.

2) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Es findet lediglich Notbetreuung statt.
Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist unter anderem über die Internetseite des Landkreises abrufbar.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).

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13.04
2021

Stallpflicht für Geflügel bleibt

Noch keine Entwarnung für Geflügelhaltungen

Nach dem Auftreten erster Fälle der Geflügelpest der Variante H5N8 im vergangenen Herbst in Norddeutschland konzentriert sich das Geschehen aktuell auf den Süden und die Mitte Deutschlands. Ein Schwerpunkt liegt im Breisgau, hohe Fallzahlen werden außerdem aus dem Osten von Bayern und daran angrenzend aus Teilen Thüringens sowie aus dem Süden Hessens gemeldet. Im Landkreis gilt daher seit vier Wochen eine Stallpflicht für Geflügel, ein Ende ist nach Einschätzung von Dr. Uwe Knickel, dem Leiter der Veterinärverwaltung, derzeit nicht absehbar.

„Es ist eine Einschränkung, ganz klar“, weiß Uwe Knickel um Bedenken der Tierhalter. Er hat allerdings die Auswirkungen vor Augen, wenn ein positiver Fall im Landkreis auftritt. Ein Verdachtsfall konnte vor kurzem zwar innerhalb kurzer Zeit als Fehlalarm eingestuft werden. Bislang ist kein Fall von Geflügelpest im Landkreis bekannt. Anhand des untersuchten Nutztierbestands verdeutlicht der Veterinär jedoch, welche Konsequenzen ein akuter Ausbruch in einer Geflügelhaltung haben könnte. Rund 18.000 Tiere wären in dem konkreten Fall von der Ausweisung eines Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets betroffen gewesen, darunter waren viele kleine Haltungen, informiert Uwe Knickel. „Was das für Auswirkungen hat, ist enorm“. Das Geflügel des Hofes mit erkrankten Tieren muss getötet werden. Der Sperrbezirk ist mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb zu ziehen, der Radius des Beobachtungsgebiet liegt bei zehn Kilometern. In den Restriktionsgebieten wäre mit erheblichen Einschränkungen beim Eier- und Geflügelfleischhandel zu rechnen.

Einen positiven Aspekt hatte der Verdachtsfall für den Veterinär im Nachhinein, er zeigte den reibungslosen Ablauf und die gut funktionierende Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, „das System funktioniert“. Der Verdachtsfall war am späten Freitagnachmittag gemeldet worden, noch am gleichen Abend wurde ein Untersuchungstermin für den folgenden Tag anberaumt, samstags gegen 14 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. Die Einschätzung, die großen Geflügelzuchtbetriebe seien besonders anfällig für einen Krankheitsausbruch, hält Uwe Knickel für falsch. Bei diesen sei die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wie die Verwendung von Stallkleidung, die Desinfektion von Schuhen oder auch die konsequente Vermeidung eines Kontakts von Wildtieren mit den Nutztieren gelebter Alltag. Ein größeres Risiko gehe derzeit von den kleinen Geflügelhaltungen aus, in der Vergangenheit waren Fälle von Geflügelpest im Landkreis in solchen Beständen aufgetreten.

Der Veterinär appelliert daher an Geflügelhalter, an der Aufstallungspflicht festzuhalten. Dazu gehört, den Auslauf nach oben hin mit einer Überdachung etwa mit einer Folie vor Einträgen wie Kot zu schützen. Zu den Seiten hin kann er beispielsweise mit einem engmaschigen Netz oder Zaun gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert werden. Ferner sollten Tierhalter daran denken, dass kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken verwendet wird. Zwar sei manchmal Ideenreichtum gefordert, dann ist aber trotz der anhaltenden Stallpflicht eine tierschutzgerechte Haltung möglich. Hier stehe der Tierhalter weiter in der Pflicht.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).

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13.04
2021

FerienFirmenTag 2021

Anmeldung jetzt für Pfingstferien möglich.

Der FerienFirmenTag bietet Schülern die Chance, sich an jeweils einem Tag in den Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien über einen Ausbildungsberuf zu informieren und den Betrieb kennen zu lernen. Sie erhalten bei diesem Praktikumstag vielfältige Informationen über den jeweiligen Beruf und seine Ausbildungsinhalte. Somit erleben die Schüler an den einzelnen FerienFirmenTagen den Firmenalltag "live" vor Ort und können ihre Wunschberufe ausprobieren.

Zum FerienFirmenTag kann man sich unter www.ferienfirmentag.de anmelden. Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein und eine Schule besuchen, wenn sie Betriebe in ihrer Nähe kennen lernen möchten und Interesse haben, in den, Sommerferien praktische Kenntnisse und Informationen über interessante Berufe zu erfahren. Die
Teilnahme ist natürlich kostenlos!

Seit einiger Zeit haben wir unser Angebot unter www.ferienfirmentag.de noch ausgeweitet. Neben dem bekannten FerienFirmenTag bieten wir auch eine Praktika- und eine
Ausbildungsanfrage an. Schüler können dabei eine Anfrage-E-Mail für einen bestimmten Zeitraum (beim Praktikum), bzw. für ein Ausbildungsjahr (bei Ausbildung) an den Betrieb stellen und stehen somit ab sofort mit dem „Bewerber“ in Kontakt. Alle weiteren Vereinbarungen finden zwischen dem Unternehmen und dem Schüler statt. Einfach unter www.ferienfirmentag.de nachschauen, welche Angebote für die jeweilige Schulform vorhanden sind.

Auf der Webseite registriert man sich zunächst mit der E-Mail-Adresse und folgt dann einfach den Anweisungen bzw. sucht den oder die Berufe aus, die interessant sind.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).

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13.04
2021

Kreisjugendring: Erste-Hilfe-Kurse

Zusammen mit dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim veranstaltet der Kreisjugendring eine Erste-Hilfe-Ausbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs für die Kinder- und Jugendarbeit.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelt das erforderliche Fachwissen zur Erstversorgung von lebensbedrohlich Verletzten und Erkrankten. Mit diesem Fachwissen ist man für nahezu alle Notfallsituationen, welche sich jederzeit in seinem Umfeld ereignen können gerüstet. Der Lehrgang ist auch für den Erwerb des Führerscheins, für den Nachweis als Ersthelfer in Betrieben gültig und dient zur Verlängerung und Erstbeantragung der Jugendleitercard (Juleica). Der Kurs findet am Samstag, 08. Mai 2021 von 8:00 bis circa 16:00 Uhr findet statt.

Unser Erste-Hilfe-Kurs für die Kinder- und Jugendarbeit ist auf das Arbeitsfeld und den Arbeitsalltag unserer ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in den Verbänden abgestimmt. Jeder der mit Kinder und Jugendlichen zusammen arbeitet kennt diese Momente, in denen es leicht zu einem Unfall oder einer Verletzung kommen kann oder dies auch (fast) eingetreten ist. Wie reagiere ich in einem Ernstfall richtig? Der Grundlehrgang „Erste Hilfe in der Kinder- und Jugendarbeit“ soll dazu befähigen bei Notfallsituationen sofort, sicher und richtig reagieren zu können. Neben den vorbereiteten Kursinhalten kann auch auf bestimmte Fälle und Fragen aus der Praxis eingegangen werden. Der Kurs dienst als Voraussetzung für den Erstantrag und für die Verlängerung der Juleica und findet am Samstag, 12. Juni 2021 ebenfalls von 8:00 bis circa 16:00 Uhr statt.

Die Eigenbeteiligung beträgt bei beiden Kursen je 10,00 €. Weitere Informationen und Anmeldung unter 09161 92-2580 oder auf unserer Homepage www.kjr-nea.de.

Hier geht es zur Einladung (PDF).

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12.04
2021

11. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 12.04.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2021

  2. Errichtung und Betrieb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge; Standortfestlegung; Abschluss eines Kooperationsvertrages und Netzanschlussvertrages

  3. Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim; 25. Änderung des Flächennutzungsplans; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

  4. Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim; vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 83 "Wohnbebauung nördlich von Ickelheim"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

  5. Flurneuordnung und Dorferneuerung Ickelheim 3; nachträgliche Beiziehung; Ausbau des Weges Fl.Nr. 1876 der Gemarkung Westheim

  6. Bauantrag von Frau Andrea Göllner; Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 412, Gemarkung Urfersheim

  7. Errichtung einer Mobilfunkstation; Standortfestlegung

  8. Beschaffung von Luftbildern

  9. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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05.03
2021

Das Mitteilungsblatt für März/April 2021

Hier finden Sie die 76. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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01.03
2021

10. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 01.03.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.02.2021

  2. Bauantrag von Herrn Daniel Wodniak; Errichtung einer Gülle-Kleinbiogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1815, Gemarkung Westheim

  3. Bauantrag von Herrn Simon Körner; Umnutzung des bestehenden Stalls auf dem Anwesen Sontheim 19 zu einer Wohnung

  4. Bauantrag von Herrn Helmut Krahmer; Geänderte Pläne zum Umbau und Neubau einer landwirtschaftlichen Hofbiogasanlage am Betriebsgrundstück Sontheim 6 sowie im Außenbereich im Süden der Flurstücke Fl.Nrn. 1959 und 1961, Gemarkung Sontheim

  5. Bauantrag von Herrn Daniel Riedel; Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite der Reithalle, Rückbau des bestehenden und Neubau eines Sandplatzes, Überdachung zwischen Wohnhaus und Reithalle

  6. Bauantrag von Herrn Heinrich Rienecker; Umbau des ehemaligen Stalls zu einer Garage auf dem Anwesen Urfersheim 3

  7. Gemeindehaus Plus Illesheim; Vergabe der Leistungen für die tachymetrische Vermessung

  8. Gemeindehaus Plus Illesheim; Erstellung eines architektonischen Konzepts (Vorplanung); Angebotsanforderung für ein Plangutachten

  9. Abwasseranlage der Gemeinde Illesheim; geschlossene Kanalsanierung in Urfersheim; Auftragsvergabe

  10. Abwasseranlage der Gemeinde Illesheim; Bau einer Freispiegelleitung zwischen Sontheim und Westheim; Vergabe der Leistungen für die Baugrunduntersuchung

  11. Flurneuordnung und Dorferneuerung Ickelheim 3; Maßnahmen im Grenzbereich zur Gemeinde Illesheim

  12. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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05.02
2021

Das Mitteilungsblatt für Januar/Februar 2021

Hier finden Sie die 75. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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