31.08
2021

Bundestagswahl 2021: Einsicht in das Wählerverzeichnis & Wahlscheine

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 26. September 2021

1.    Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Illesheim wird in der Zeit von Montag, 6. September bis Freitag, 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91 593 Burgbernheim, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 14 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.    Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 6. bisspätestens Freitag, 10. September 2021, 12 Uhr im Rathaus Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91 593 Burgbernheim, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 14, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.    Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „243 Fürth“ durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.    Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1  eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.

Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr im

Rathaus Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91 593 Burgbernheim, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 14

schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.

5.2  eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

a)  sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag, 10. September 2021) versäumt hat,

b)  ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchstabe a) genannten Fristen entstanden ist,

c)  ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

6.    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7.    Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich

–    einen amtlichen Stimmzettel,

–    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

–    einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

–    ein Merkblatt für die Briefwahl.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 25. September 2021), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

8.    Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

9.    Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

10.  Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

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31.08
2021

17. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 06.09.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.08.2021

  2. Aufwertung des Kulturguts "Fingalshöhle"; Vorstellung des LEADER-Projekts: Durchführungsbeschluss; Anmeldung zur Förderung

  3. Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Stalles und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Anwesen Hauptstraße 22 in Illesheim

  4. Gemeindliche Feldwege; Unterhaltungsmaßnahmen; Vergabe der Leistung

  5. Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Illesheim; Beschaffung von Regenjacken

  6. Gemeindehaus Plus Illesheim; Erstellung eines architektonischen Konzepts; Sachstandsbericht zur Auswahl der Architektenentwürfe; weiteres Vorgehen

  7. Vorberatungen der Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2022

  8. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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26.08
2021

Das Mitteilungsblatt September/Oktober

Hier finden Sie die 79. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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25.08
2021

BRK: Blutspende-Termine September

Das Bayerische Rote Kreuz bietet drei neue Blutspende-Termine für Marktbergel, Burgbernheim und Bad Windsheim an:

Marktbergel 
Datum:10. September 2021 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:30 Uhr
Ort:Grundschule/Turnhalle, Roßmühlweg 15, Marktbergel
Burgbernheim 
Datum:17. September 2021 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:00 Uhr
Ort:Grund- und Mittelschule, Schulstraße 2, Burgbernheim
Bad Windsheim 
Datum:20. September 2021 | Montag
Uhrzeit:16:45 - 20:45 Uhr
Ort:AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim

 

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23.08
2021

VG Burgbernheim: EinHeimischer – Obstankauf 2021

Die 2014 gegründete Genossenschaft „Streuobst Mittelfranken-West eG“ kauft in diesem Jahr im Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim wieder Äpfel und Most/ Saftbirnen auf.

EinHeimischer ist ein Zusammenschluss von Kommunen und Obst- und Gartenbauvereinen unseres Landkreises sowie vieler Unternehmen, Gastronomen und Privatpersonen. Alle Mitglieder vereint die Freude an der schönen fränkischen Kulturlandschaft, die Verantwortung für unsere Natur und natürlich der Genuss frischer naturbelassener Säfte, Schorlen, Seccos, und Glühmost.

Termine:

  • 18.09. Nur Birnen!!! in Burgbernheim und Uffenheim von 9 – 12 Uhr

  • 25.09. in Burgbernheim und Trautskirchen

  • 02.10. in Uffenheim und Gutenstetten

  • 09.10. in Burgbernheim und Trautskirchen

  • 16.10. in Uffenheim

  • 23.10. Optional in Burgbernheim,Trautskirchen und Gutenstetten

  • 30.10. Optional – in Uffenheim

Burgbernheim (Steinbacher Mühle am Bahnhof)
jeweils von 09 – 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Uffenheim (Agrarhandel Schilling am Bahnhof)
jeweils von 09 - 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Trautskirchen (Bauhof)
jeweils von 09 – 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Gutenstetten (Schulstr. – Obsthaus)
Jeweils von 09 - 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Qualitätsanforderungen
EinHeimischer hat in den letzten Jahren mehrere Auszeichnungen erhalten: 1. Preis für die „Rote Schorle“ bei den Streuobsttagen 2018, 1. Preis für den Secco „KIR REGIONAL“ bei den Streuobsttagen 2019, „Rote Schorle“ wurde Gewinner beim Spezialitätenwettbewerb 2019 der Metropolregion Nürnberg

Nur aus gutem Obst können gute Säfte werden!
Daher bittet die Genossenschaft auch dieses Jahr, nur ausgereiftes und faulstellenfreies Obst aus nicht gespritzten und nicht gedüngten Streuobstbeständen oder gleichwertig anzuliefern.

Ankaufspreise
€ 14 je 100 kg für Mitglieder der Genossenschaft
€ 10 je 100 kg für Nichtmitglieder

Weitere Informationen unter www.einheimischer.de.

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09.08
2021

Mobile Problemmüllsammlung

Herbstsammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises

Von A wie Abbeizmittel bis Z wie Zeichentusche, die Abfallwirtschaft des Landkreises sammelt problematische Stoffe in haushaltsüblichen Mengen ein. In der Zeit von Dienstag, 24. August 2021, bis Mittwoch, 8. September 2021, ist die mobile Problemmüllsammlung unterwegs. Die Fachkräfte führen die Stoffe einer umweltgerechten Entsorgung beziehungsweise Wiederaufbereitung zu. Die Abfallwirtschaft bittet, Flüssigkeiten nur in fest verschlossenen Behältern anzuliefern (maximal 30-Liter-Gebinde). Auch wird gebeten, auf die aktuellen Hygienevorgaben zu achten, so ist bei der Abgabe eine FFP2-Maske zu tragen und auf ausreichend Abstand zwischen Personen zu achten.

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08.08
2021

16. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 09.08.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 14.07.2021 und 22.07.2021

  2. Einführung eines Ratsinformationssystems; Beschaffung von Tablets für den Gemeinderat

  3. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Antrag von Herrn Daniel Wodniak, Herrn Andreas Horneber, Herrn Manfred Hahn, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bürgersolarpark Illesheim"; Grundstücke Fl.Nrn. 1780, 1784, 1788 der Gemarkung Westheim; Beschluss über die Einleitung des Verfahrens, Modalitäten

  4. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Antrag der Wust - Wind & Sonne GmbH & Co. KG, Markt Erlbach, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bürgersolarpark Illesheim"; Grundstücke Fl.Nrn. 624, 625, 626 der Gemarkung Illesheim; Beschluss über die Einleitung des Verfahrens, Modalitäten

  5. Bauantrag; Errichtung einer Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flnr. 1815, Gemarkung Westheim, im Außenbereich Sontheims

  6. Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Illesheim; Beschaffung von Tauchpumpen

  7. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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02.08
2021

Landratsamt: Abkochgebot teilweise aufgehoben

Ausnahme gilt für die Gemeinde Marktbergel und deren Ortsteile

Das Abkochgebot für Trinkwasser, das am Freitag, 16. Juli 2021, für Teile des Landkreises erhoben werden musste, wird mit Ausnahme der Gemeinde Marktbergel und deren Ortsteile aufgehoben. Die aktuellen Befunde der Ortsnetzbeprobungen in den bislang betroffenen Gemeinden Bad Windsheim, Burgbernheim, Gallmersgarten, Illesheim, Ipsheim, Obernzenn und der US Army Garrison Ansbach wurden zwischenzeitlich dem Gesundheitsamt übermittelt, auf Basis dieser Daten hebt das Gesundheitsamt die Abkochanordnung auf.

Ausnahme ist die Gemeinde Marktbergel inklusive deren Ortsteile, auf Grund einer Beschädigung des Probegefäßes musste in diesem Fall eine neue Wasserprobe entnommen werden. Bis dem Gesundheitsamt deren Untersuchungsergebnis vorliegt, sollen die Bürgerinnen und Bürger ihr Leitungswasser weiterhin vor Gebrauch zur Zubereitung von Nahrung, zur Reinigung offener Wunden oder auch zum Zähneputzen abkochen.

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02.08
2021

Landratsamt: NEA Mobil startet

Der offizielle Betriebsstart des landkreisweiten Bedarfsverkehres NEA Mobil fand am gestrigen Sonntag, den 1. August, statt. Die Fahrzeuge des NEA Mobil sind seit dem heutigen Montagmorgen, den 2. August, auf den Straßen im Landkreis für die Bürgerinnen und Bürger unterwegs.

Ein wesentlicher Baustein des landkreisweiten Bedarfsverkehrskonzeptes ist die digitale Buchungs- und Dispositionsmöglichkeit des NEA Mobil: hierfür steht nun die NEA Mobil App bereit!

Die NEA Mobil App ist sowohl im Apple App Store als auch im Google Play Store verfügbar und kann dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Wie vorgesehen kann das NEA Mobil bis zu 24 Stunden im Voraus für Fahrten gebucht werden. Die ersten Buchungen über die NEA Mobil App können somit zum offiziellen Betriebsstart am Sonntag, den 1. August eingegeben werden. Die telefonische Buchungsmöglichkeit über die Buchungszentrale des NEA Mobil steht dann planmäßig ab Montag, den 2. August zur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit der Firma ioki GmbH, welche auch die auf den Landkreis angepasste NEA Mobil App entwickelt hat, ist ein kurzer Erklärfilm zum NEA Mobil und zur NEA Mobil App entstanden. Der Erklärfilm kann über den YouTube-Kanal Frankens Mehrregion frei aufgerufen und angesehen werden. Zum YouTube-Kanal gelangen Sie über diesen Link: NEA Mobil - bequem buchen, flexibel fahren - YouTube

Außerdem finden Sie den kurzen Erklärfilm zum NEA Mobil verlinkt über die Internetseite des Landratsamtes unter Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: NEA Mobil - landkreisweiter Bedarfsverkehr (kreis-nea.de) wie auch unter NEA Mobil startet - Frankens Mehrregion (frankens-mehrregion.de).

Damit sich die Bevölkerung von den Vorzügen des NEA Mobil – bequem buchen, flexibel fahren – selbst überzeugen kann, gilt in der ersten Betriebswoche des NEA Mobil vom Montag, den 2. August bis einschließlich Samstag, den 7. August eine besondere Tarifaktion. In dieser Woche wird für die Nutzung des NEA Mobil auf den regulären VGN-Tarif verzichtet, womit für Fahrten lediglich der entsprechende Zuschlag zu entrichten ist.

Weitere Informationen zum neuen Angebot des NEA Mobil finden Sie auch unter www.neamobil.de.

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23.07
2021

Landratsamt: Hochwasserschäden | Finanzhilfen für Betroffene

Finanzhilfeaktion des Freistaats Bayern - für Privatpersonen

Der Freistaat Bayern hat nun die Finanzhilfeaktion gestartet.

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat": max. bis zu 5.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500Euro.

Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden": max. bis zu 10.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro.

Die Antragsformulare und Richtlinien dafür finden Sie unten in den Downloads. Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

Sollten existenzgefährdende Schäden eingetreten sein besteht die Möglichkeit, aus dem Härtefonds Finanzmittel zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender und es müssen entsprechende Kostenvoranschläge dazu vorgelegt werden. Außerdem werden dann unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post an die Kreisfinanzverwaltung (Adresse ist in den Formularen bereits eingedruckt), per Fax an 09161 92-1060 oder an die E-Mail-Adresse kreisfinanzverwaltung(at)kreis-nea.de (Unterschrift jeweils nicht vergessen!).

Weitere Auskünfte geben Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung, Herr Schneider Tel. 09161 92-1201 oder Herr Betz, Tel. 09161 92-1202.

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