14.02
2022

Flurgänge der Siebenereien Illesheim, Sontheim, Urfersheim und Westheim

Die Siebenereien Illesheim, Sontheim, Urfersheim und Westheim führen am 01.04. und 02.04. oder am 07.04. und 08.04.2022 Flurgänge durch.

Begangen werden die Fluren:

  • Siebenerei Illesheim (Obmann Gerhard Grau)
    westlich der Ortschaft bis zum Wiebelsheimer Weg

  • Siebenerei Sontheim (Obmann Johann Rossel)
    nördlich der Panzerstraße (Riedbuck, Walsbrunnen usw.)

  • Siebenerei Urfersheim (Obmann Erwin Strauß)
    nördlich vom „Krummen Weidenweg“ bis zur Flurgrenze nach Ottenhofen und nördlich des „Krautfeldweges“ bis zur Flurgrenze nach Illesheim und Westheim

  • Siebenerei Westheim (Obmann Gerhard Enßner)
    vom Anspannsgraben bis zum Holzweg, einschließlich der Hutteile.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen.

Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.

Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.

Illesheim, 11.02.2022
Gemeinde Illesheim

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31.01
2022

LRA: Mobile Problemmüllsammlung | Termine 2022

Am 01.03.2021 von 11:00 bis 11:45 Uhr findet die Mobile Problemmüllsammlung an der Schwarzscheune (Ende der Schlossstraße), Illesheim, statt. Die weiteren Termine der mobilen Problemmüllsammlungen im Landkreis können sie dem entsprechenden PDF entnehmen. Das Problemabfälle A-Z informiert sie, welche Stoffe angenommen werden.

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24.01
2022

21. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 31.01.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2021

  2. Breitbandversorgung in der Gemeinde Illesheim; aktueller Sachstandsbericht durch die Corwese GmbH zum Wechsel in das Bundesverfahren; Festlegung des weiteren Vorgehens

  3. Neubau eines Feuerwehrhauses in Illesheim; Vorstellung des aktuellen Planungs-stands

  4. Kindertageseinrichtung "Der gute Hirte"; Erweiterung; Vorstellung des aktuellen Planungsstands; Durchführungsbeschluss

  5. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Hohenloher Bogen 13 in Illesheim

  6. Bauantrag; Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten und Umbau der vorhandenen Garage auf dem Anwesen Sontheim

  7. Flurneuordnung Ickelheim; Erneuerung des gemeindlichen Feldweges Fl.Nr. 1805 Gemarkung Westheim im Zuge des Wegebaus im Verfahren TG Ickelheim 3; Ausbaustandard

  8. Bauleitplanung des Marktes Obernzenn; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 "Haus für- und miteinander Sorge tragen" des Marktes Obernzenn; Beteiligung der Nachbarge-meinden; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  9. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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18.01
2022

BRK: Blutspende-Termine Februar

Das Bayerische Rote Kreuz bietet neue Blutspende-Termine in Bad Windsheim und Burgbernheim an:

Bad Windsheim 
Datum:07. Februar 2022 | Montag
Uhrzeit:16:45 - 20:45 Uhr
Ort:AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim
Burgbernheim 
Datum:18. Februar 2022 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:00 Uhr
Ort:Grund- und Mittelschule, Schulstraße 2, Burgbernheim
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10.01
2022

Erörterungstermin: Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein"

Bekanntmachung
Wasserrecht und des Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz;
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Mittleres Flürlein", lllesheim

Erörterungstermin

Die Gemeinde lllesheim beantragte beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Mittleres Flürlein".

Der Erörterungstermin findet am

26.01.2022, 9:00 Uhr

im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
(Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Alsch, Zi. A214) statt.

Der Erörterungstermin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG). Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/qr/27a

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind neben Behörden und Vorhabensträger nicht nur die Einwenden sondern auch alle (materiell) Betroffenen.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG). Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen (Art. 14 BayVwVfG). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen von der Erörterung ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.

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10.01
2022

VG Burgbernheim: Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung
zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
nach dem Bundesmeldegesetz


Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  • A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

  • B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

  • C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  • D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  • E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungsspeffen können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

VG Burgbernheim - Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim

Öffnungszeiten:

Mo - Fr08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter www.burgbernheim.de.

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10.01
2022

Das Mitteilungsblatt Januar/Februar

Hier finden Sie die 81. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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06.12
2021

Brennholz für Selbstwerber

Die Gemeinde Illesheim vergibt dieses Jahr wieder Brennholz an Selbstwerber. Die Holzschläge befinden sich im Gemeindewald bei Sontheim.

Am Sonntag, den 19. Dezember 2021, um 9:00 Uhr werden hier die Parzellen vergeben. Treffpunkt ist am Flurweg zum Gemeindewald. Unser Bauhofmitarbeiter Stefan Seeg wird die Einweisung vornehmen.

Voraussetzung ist natürlich von den Interessenten ein gültiger Motorsägen Lehrgang, sowie eine komplette Schutzausrüstung für Motorsägen Führer (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe).

Das Holz muss an der Rückegasse so aufgesetzt werden, dass es problemlos auf gemessen werden kann.

Der Ster Weichholz wird mit 10 € und der Ster Hartholz mit 20 € berechnet.

Interessenten können sich telefonisch direkt an unseren Bauhofmitarbeiter Stefan Seeg unter 0170/35366394 wenden.

Rückfragen können natürlich auch an mich unter 09841/8858 gestellt werden.

 

Bürgermeister Scheibenberger

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03.12
2021

VG Burgbernheim: Ladung zur Gemeinschaftsversammlung

Einladung zur 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim am Montag, dem 13.12.2021 um 19:00 Uhr Aula der Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel

Öffentliche Sitzung

  1. Besichtigung der Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel, insbesondere der neu geschaffenen digitalen Infrastruktur

  2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021

  3. Erlass der Haushaltssatzung und Festlegung des Haushaltsplans mit Stellen- und Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim für das Haushaltsjahr 2022

  4. Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel; Austausch Brandschutztüren; Vergabe der Leistungen

  5. Vollzug des Personenstandswesens; Widmung der "Alten Schule" in Mörlbach als Trauraum für standesamtliche Trauungen

  6. Sonstiges

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29.11
2021

20. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 06.12.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2021

  2. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 Sondergebiet "Solarpark Sontheim" mit 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
    Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens; Billigung des Vorentwurfs; Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  3. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 Sondergebiet "Solarpark Illesheim" mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
    Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens; Billigung des Vorentwurfs; Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  4. Vorbereitung und Aufstellung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme 2022; Maßnahme: Allianz Burgbernheim; Jahresanmeldung

  5. Neubau einer gemeinsamen Schafscheune; aktueller Sachstandsbericht

  6. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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